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Mag. Birgit Noha, LLMGrunderwerbsteuer NEU – Schenken JETZT?

Die Grunderwerbsteuer soll künftig auch bei Übertragungen im Familienverband (insbesondere bei Schenkung und Erbschaft) ebenfalls vom Verkehrswert berechnet werden (bisher dreifacher Einheitswert), wobei folgender Stufentarif zur Anwendung kommen sollen:

Verkehrswert

Steuersatz

von 0 bis 250.000 Euro

0,5%

von 250.001 bis 400.000 Euro

2,0%

über 400.000

3,5%

In Hinblick auf diese enorme künftige Steuerbelastung wird zu prüfen sein, ob man Liegenschaftsübertragungen im Familienverband nicht doch vorziehen sollte, um noch in den Genuß der derzeitigen günstigeren Besteuerung zu kommen. Die Übertragungen sollten dann aber durch zB Vorbehalt des Fruchtgenuss- und/oder Wohnrechts sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote abgesichert werden. Sollten Ihre Kinder noch minderjährig sein, erfordert die Schenkung jedoch eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung, wobei lebenslange Wohn- oder Fruchtgenussrechte zumeist nicht bewilligt werden.

Wir beraten Sie,

  • ob und zu welchem Zeitpunkt eine (vorgezogene) Liegenschaftsschenkung bzw. ein Verkauf sinnvoll ist
  • errichten den Schenkungs- bzw. Kaufvertrag, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist
  • nehmen die Selbstberechnung der Steuern und Gebühren vor und führen diese an da Finanzamt ab, was die Liegenschaftstransaktion erheblich beschleunigt
  • stehen bei Kaufverträgen als Treuhänder zur Verfügung

Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin unter office@laws.at oder +43 (0)1 / 90680 – 730

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Die E-Commerce Rechtsfibel ist fertig!Die E-Commerce Rechtsfibel ist fertig!

Alle wesentlichen Rechtsinformationen für Webshop-Betreiber und solche, die es werden wollen.

WKO, Sparte Handel, Versand-, Internet- und allgemeiner Handel, Landesgremium bietet Förderung für die Neuerstellung der rechtlichen Inhalte für Web-Shop Betreiber, die rechtliche Prüfung bestehender Web-Shops und Anpassung, Änderung und Ergänzung bei Bedarf, siehe:

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Verbraucherrechte-Richtlinie: Wesentliche Änderungen für E-Commerce und Webshops in Kraft

Die österreichischen Umsetzungsgesetze wurden unter dem Titel Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) beschlossen. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) wurden geändert.  Neu eingeführt wird das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), dessen Fernabsatzteil das bisher in das KSchG integrierte Fernabsatzgesetz ersetzt.

Sämtliche Umsetzungsgesetze sind am 13.6.2014 in Kraft getreten und sind auf Verträge anzuwenden, die ab 13.6.2014 geschlossen werden.

Massive Änderungen gibt es für

  • Fernabsatzverträge (Bsp: Webshop, Versandhandel)
  • Außergeschäftsraumverträge (Bsp: Tischler vermisst Wohnung und wird beauftragt)
  • generelle Informationspflichten für alle Verträge
  • Gefahrenübergang im Versendungskauf

Wir prüfen und/oder erstellen die Rechtstexte für Ihren Web-Shop oder ihre Website und beraten Sie detailliert.

 
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